
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl hat am 5. Februar 2025 Beschlüsse zum Projekt Weinhof und zu Förderungen gefasst
Förderrichtlinien 2025 „Energie“ und „Mobilität“ NEU
Als e5 Gemeinde fühlt sich die Marktgemeinde Zirl den Klimazielen des Landes Tirols verbunden und wir unterstützen daher auch im Jahr 2025 Zirler Bürger:innen bei umweltfreundlichen Anschaffungen in den Bereichen Mobilität und Energie
Gemeinsam mit Obfrau Regina Stolze Witting – zuständig für Umwelt und Mobilität – freue ich mich als Bürgermeister darüber, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl hat in seiner Sitzung vom 5. Februar 2025 die überarbeiteten Förderrichtlinien 2025 für die Bereiche „Energie“ und „Mobilität“ beschlossen und die Förderungen frei gegeben hat.
Wir haben ab sofort auch die Antragsstellung vereinfacht, es wird ab nur mehr zwei Antragsformulare geben – jeweils eines für die Bereiche Mobilität und Energie!
Das Landesprogramm „TIROL2050 – energieautonom“ hat bis zum Jahr 2050 eine Steigerung der erneuerbaren Energieträger um 30% zum Ziel. 18 Prozent des Tiroler Gesamtenergieverbrauchs wird für Mobilität aufgewendet.
Der Wandel im Mobilitäts- und Energiesparverhalten ist daher ein Kernbereich, um die Ziele von Tirol 2050 zu erreichen. Mit den beiden Förderbereichen „Energie“ und „Mobilität“ leistet die Marktgemeinde Zirl zur Erreichung dieser oben genannten Ziele einen wichtigen Beitrag.
Mit der Förderrichtlinie Energie fördern wir
- Photovoltaikanlagen mit mind. 1kWp bis max. 7 kWp, die Förderhöhe beträgt 100,- Euro pro kWp max 99 m²;
- Solarthermie zur Warmwasserbereitung und Raumheizung:
- Wenn mehrere Wohneinheiten von einer Solaranlage versorgt werden, werden zusätzlich 70,- Euro für jede weitere, angeschlossene Wohneinheit als Zuschuss gewährt, dies bis max. 5 WE = 350,- Euro. Die alleinige Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen.
- Heizungsumstellung zur Verminderung schädlicher Emissionen und zur Reduktion der Verwendung von nichterneuerbaren natürlichen Ressourcen. Biomasseheizungsanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz, Fernwärme) Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser, Luft/Wasser mit einer Arbeitszahl > als 3,0
Die Förderung beträgt € 500 pro Förderungsfall und beschränkt sich auf Heizungssysteme, die älter als 10 Jahre sind.
- Haushaltsgeräte – Die Förderung umfasst die umweltrelevanten Investitionskosten pro Förderungsfall. Die Anzahl der Förderungsfälle ist auf maximal ein Haushaltsgroßgerät begrenzt: Geschirrspüler, Herd, Waschmaschine und Kühlgeräte – keine Wäschetrockner. Umweltrelevante Investitionskosten sind die jeweiligen Nettokosten des Haushaltsgroßgerätes (ohne Versandkosten, Sonderzubehör, etc.). Nicht gefördert werden Haushaltsgroßgeräte mit einer Energieeffizienzklasse unter A oder gleichwertig.
- Energieberatung: Gefördert werden 50% der Kosten für eine Vor-Ort Energieberatung im Einfamilien- und Mehrparteienhaus. Bei der Förderung im Einfamilienhaus und Mehrparteienhaus, gelten die Vorgaben der Energieberatung Tirol (https://www.energieagentur.tirol/fuer-private/energieberatung/detail/vor-ort-beratung-mehrparteienhaus) Energieberatungen werden generell über die Energieagentur Tirol koordiniert.
Mit der Förderrichtlinie Mobilität fördern wir
- Lastenfahrräder mit 300,- Euro,
- elektrische Lastenfahrräder mit 500,- Euro
Nicht gefördert werden Eigenbauanhänger sowie Anhänger, deren Verwendung auf öffentlichen Straßen rechtlich nicht zulässig ist.
- Fahrradkindersitzen, Fahrradkinderanhänger, Lastenanhänger sowie Tandemsysteme für Kinder mit 20% der umweltrelevanten Investitionskosten, maximal jedoch 120,- Euro pro Förderungsfall.
Umweltrelevante Investitionskosten sind die jeweiligen Nettokosten des Fahrzeuges (ohne Versandkosten, Sonderzubehör, etc.)
- Elektromopeds einmalig alle fünf Jahre mit 600,- Euro pro Moped.
Im Detail verweisen wir auf die beiden Förderrichtlinien, die nach abgeschlossener Überarbeitung online auf der Homepage der Marktgemeinde Zirl abrufbar sind (https://www.zirl.gv.at/).
Der Förderzeitraum der beiden Förderrichtlinien umfasst das Jahr 2025 und Zusagen erfolgen, solange der „budgetäre Vorrat“ gegeben ist.
Der Fördertopf 2025 umfasst € 50.000.-
Antrags- und Förderberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Zirl haben!
Die Antragsprüfung und Zusage der Förderung erfolgt nach dem „first come, first served“ – Prinzip und setzt das Vorliegen aller für die Prüfung der Förderwürdigkeit relevanten Unterlagen voraus!
Förderansuchen können per Post an die
„Marktgemeinde Zirl, Bühelstrasse 1, 6170 Zirl“
oder online an
marktgemeinde@zirl.gv.at gerichtet werden.
Planungsbereich „Weinhof“ – Flächenwidmungsplan sowie Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan beschlossen!
Sowohl die Flächenwidmungspläne, als auch die Bebauungspläne sind im Rahmen der öffentlichen Auflage OHNE EINSPRÜCHE geblieben und ich konnte diese dem Gemeinderat nun final zur Beschlussfassung vorlegen. Der Gemeinderat hat damit ein starkes und klares Bekenntnis zum Projekt abgegeben. Die Beschlüsse sind jetzt noch aufsichtsbehördlich zu genehmigen und das Projekt WEINHOF kann starten.

Weinhof Zirl JETZT – wir freuen uns auf das Revitalisierungsprojekt!
Vereinssubventionen 2025 1. Teil – „Bildung“ & „Wirtschaft“
Der erste Teil der Subventionsansuchen 2025 konnte mit den Bereichen „Bildung“ & „Wirtschaft“ erledigt werden. Einerseits liegen hier Grundsatzbeschlüsse für die Bereiche der privaten Kinderbildungseinrichtungen vor und andererseits wurden die jährlich notwendigen Beschlüsse aus diesen Bereichen gefasst.
Wir behalten ausch 2025 den „Zirler Weg“ bei, d.h. im Bereich „Stammförderungen“ gibt es grundsätzlich keine Kürzungen, im Bereich „Projektförderung“ werden wir auch in Zirl den Gürtel etwas enger schnallen müssen.
Insgesamt sehe ich uns mit diesen und den noch folgenden Beschlussfassungen aus den Bereichen „Kultur“, „Sport“ und „Soziales“ auf einem ausgewogenen Förderweg.
Gemeinsam machen wir damit FÜR ZIRL wieder mehr möglich!
Herzlich
Ihr Bürgermeister
Thomas Öfner