
Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl fasst am 13. Juli 2023 Beschlüsse für unsere Umwelt, für unsere Familien und für Menschen, deren Konto nicht so „dick gepolstert ist. Worum geht es dabei?
Aufstockung der Förderobergrenze der Energiesparförderungen der Marktgemeinde Zirl
Die Energiesparförderungen der Marktgemeinde Zirl werden seit zwei Jahren extrem gut angenommen, bereits zum zweiten Mail reichte die im Budgetbeschluss festgelegte Förderobergrenze zur Haushaltsstelle 1/520000-729000 (Solarförderung, Haushaltsgeräte, Energieberatung) nicht aus. Bereits Ende April war der Betrag für das Jahr 2023 von derzeit € 35.000,– ausgeschöpft und wurde nun auf € 50.000,– aufgestockt.
Zusätzlich wurde der Beschluss gefasst, die Förderung bis 31.12.2024 zu verlängern und für das Voranschlagsjahr 2024 die Haushaltsstelle 1/520000-729000 in der Höhe von € 60.000,– zu dotieren. Jene Anträge, welche im Jahr 2023 auf Grund der Förderobergrenze nicht mehr ausbezahlt werden können, werden von unserer Fachabteilung in der Marktgemeinde Zirl evident gehalten und anschließend im Jahr 2024 in der Reihenfolge der eingereichten Anträge ausbezahlt. Die Marktgemeinde Zirl bleibt mit ihren Anstrengungen und Beiträgen zur Klimawende konsequent am Ball (Übersicht der aktuellen Fördersätze auf dem Foto)

Mietvertrag Pfarrgarten Zirl
Für unsere Kinder schafft der Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl neue „Outdoor-Möglichkeiten“!
Mit den „röm.-kath. Pfarrgründen Zirl“, vertreten durch Pfarrökonom DI Hermann Gspan, haben wir einen Mietvertrag betreffend einer Fläche im Ausmaß von 381 m², mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen.
Es handelt sich um den Pfarrgarten des alten Widums in Zirl, der Garten wird unseren elementarpädagogischen Kinderbildungseinrichtungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt und entsprechend adaptiert und mit geeigneten Spielgeräten ausgestattet.
Wir komplettieren damit unser familienfreundliches Paket um ein weiteres Angebot, darüber freue ich mich mit allen, die das möglich gemacht haben, im Besonderen auf dem Foto mit Bildungsobfrau Iris Pichler. (Foto MG Zirl: Bildungsobfrau Iris Pichler und BGM Thomas Öfner)
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Last but not least haben wir auf die Erhöhung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe durch das Land Tirol, welche mit Wirksamkeit ab 01.06.2023 in Kraft getreten ist, reagiert. 80% der Beihilfenhöhe wird vom Land gezahlt, 20% hat die Gemeinde zu zahlen (siehe Richtlinie HIER).
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Zirl hat beschlossen, gem. der Richtlinie des Landes Tirol und im Sinne des Anschreibens des Landes Tirol vom 31.5.2023 (siehe Anlage anbei) über die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (Stand 1.6.2023) den anrechenbaren Wohnungsaufwand von derzeit € 3,50 auf € 5,- zu erhöhen und dem anrechenbaren Wohnungsaufwand ab 01.08.2023 zugrunde zu legen.
ALLE Beschlüsse wurden EINSTIMMIG gefasst! Gemeinsam machen wir damit für unsere Umwelt, für unsere Familien und für Menschen, die`s brauchen, wieder mehr möglich!
Herzlich
Ihr Bürgermeister
Thomas Öfner